Mieterselbstauskunft: Unterlagen auf Fälschung prüfen
Auf eine gute Wohnung kommen schnell dutzende Bewerbungen, und mit jeder Bewerbung ein Stapel PDFs: die Mieterselbstauskunft, drei Gehaltsabrechnungen, eine Bonitätsauskunft, manchmal ein Kontoauszug. Jedes Dokument für sich sieht ordentlich aus. Genau darauf verlässt sich, wer eine Zahl ändert oder ein Dokument ganz erfindet — dass der Vermieter jedes Blatt einzeln liest.
Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie die Unterlagen gegeneinander prüfen, worauf Sie bei jedem Dokument achten und was eine Prüfung der PDF-Datei leisten kann — und was nicht.
Welche Unterlagen Vermieter üblicherweise verlangen
- Die Mieterselbstauskunft selbst: Name, aktuelle Anschrift, Arbeitgeber, Nettoeinkommen, Zahl der Bewohner.
- Einkommensnachweise, meist die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate; bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Steuerbüros.
- Eine Bonitätsauskunft, zum Beispiel den SCHUFA-BonitätsCheck oder eine vergleichbare Auskunft.
- Manchmal eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters oder eine Arbeitgeberbescheinigung.
Wann Sie was verlangen dürfen, regelt der Datenschutz: Die Aufsichtsbehörden empfehlen ein gestuftes Vorgehen, bei dem Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft erst angefordert werden, wenn ein Mietvertrag konkret in Aussicht steht — nicht schon bei der Besichtigung. Was davon im Einzelfall zulässig ist, klären Sie mit Ihrem Verband oder einer Rechtsberatung; dieser Text ist keine.
Der wichtigste Schritt: die Unterlagen gegeneinander lesen
Ein einzelnes gefälschtes Dokument kann in sich stimmig sein. Schwer ist es, drei verschiedene Dokumente so zu fälschen, dass sie auch zueinander passen. Prüfen Sie deshalb zuerst die Verbindungen:
- Der Nettolohn auf jeder Gehaltsabrechnung erscheint als Gehaltseingang auf dem Kontoauszug — im selben Betrag, ungefähr zum selben Tag im Monat, mit dem Arbeitgeber als Auftraggeber.
- Arbeitgeber, Personalnummer, Steuerklasse und Krankenkasse sind auf allen drei Gehaltsabrechnungen gleich.
- Name und Anschrift stimmen auf Selbstauskunft, Gehaltsabrechnung, Kontoauszug und Bonitätsauskunft überein. Ein Umzug erklärt eine Abweichung — dann sollte er auch in der Selbstauskunft stehen.
- Das angegebene Nettoeinkommen in der Selbstauskunft entspricht dem Netto auf den Abrechnungen, nicht dem Brutto.
Passt eine dieser Verbindungen nicht, ist das noch kein Beweis für eine Fälschung — aber ein guter Grund, nachzufragen, bevor Sie weitermachen.
Gehaltsabrechnungen
Kontoauszug
SCHUFA- oder Bonitätsauskunft
Hat die Auskunft keinen solchen Code, bleibt die Datei: Wer hat das PDF geschrieben, wann wurde es zuletzt geändert, und passen Schriften und Layout auf allen Seiten zusammen?
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Arbeitgeberbescheinigung
Was eine Prüfung der PDF-Datei leisten kann — und was nicht
Eine forensische Prüfung liest die Teile einer PDF-Datei, die man im Viewer nicht sieht: welche Software sie geschrieben hat, ob sie nach der Ausstellung erneut gespeichert wurde, ob Schriften und Struktur zur angeblichen Herkunft passen, und bei Kontoauszügen, ob die Salden aufgehen. Sie zeigt zu jedem Befund den Beleg, auf dem er beruht.
- Sie ist keine Bonitätsprüfung und ersetzt keine SCHUFA-Auskunft.
- Sie fragt weder beim Arbeitgeber noch bei der Bank nach.
- Sie kann eine Schwärzung nicht von einer geänderten Zahl unterscheiden — beides ist eine Bearbeitung der Datei.
- Ein Foto oder Screenshot wird als Bild geprüft: Ein Bild kann nicht belegen, aus welchem Dokument es stammt.
Sie ist deshalb ein Baustein neben dem Abgleich der Unterlagen und dem Anruf, kein Ersatz dafür. Wo sie hilft: Sie findet in Minuten, was bei dreißig Bewerbungen niemand mit dem Taschenrechner nachprüft.
Wenn etwas nicht stimmt
Fragen Sie nach, bevor Sie urteilen. Eine geschwärzte Zeile, ein Arbeitgeberwechsel oder ein Kontoauszug als Umsatzübersicht haben oft eine einfache Erklärung, und wer ehrlich ist, kann sie geben. Bitten Sie dann um das Originaldokument aus einer Quelle, die Sie nachprüfen können.
Bestätigt sich der Verdacht, lehnen Sie die Bewerbung ab und bewahren Sie Dateien und Notizen auf. Falsche Angaben in einer Selbstauskunft können nach der Rechtsprechung auch nach Vertragsschluss Folgen haben — ob und welche, ist eine Frage für Ihre Rechtsberatung.