SCHUFA-Auskunft gefälscht? So prüfen Vermieter die Echtheit
Die SCHUFA-Auskunft gehört zu fast jeder Wohnungsbewerbung. Sie hat eine Eigenheit, die man leicht übersieht: In der Praxis beantragt der Mietinteressent sie selbst und reicht sie dann weiter. Das Dokument, das über seine Bonität Auskunft geben soll, geht also durch genau die Hände, die ein Interesse an einem guten Ergebnis haben.
Das macht die SCHUFA-Auskunft nicht verdächtig — die allermeisten sind echt. Aber es heißt, dass Sie sie prüfen sollten, bevor Sie sich darauf verlassen. Die gute Nachricht: Für die gängigste Form gibt es einen Weg, den Aussteller selbst antworten zu lassen.
Zuerst: Welches Dokument liegt Ihnen vor?
- Der SCHUFA-BonitätsCheck ist kostenpflichtig und für die Weitergabe an Dritte gedacht — etwa an Vermieter. Er nennt ein Ausstellungsdatum und trägt einen Verifizierungscode.
- Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist für den Verbraucher selbst gedacht, nicht als Nachweis für Dritte. Sie enthält deutlich mehr Daten, als ein Vermieter braucht.
- Bonitätsauskünfte anderer Auskunfteien oder über Immobilienportale sehen anders aus und haben eigene Prüfwege. Fragen Sie nach, wie sich die Auskunft bestätigen lässt, bevor Sie sie akzeptieren.
Der sicherste Schritt: den Verifizierungscode prüfen
Auf dem SCHUFA-BonitätsCheck steht sinngemäß: Mit dem Verifizierungscode können Sie die Echtheit des Zertifikats innerhalb von 60 Tagen ab Ausstellungsdatum online unter meineSCHUFA.de/check überprüfen. Genau das sollten Sie tun. Geben Sie den Code dort ein — je nach Formular zusammen mit weiteren Angaben wie dem Geburtsdatum des Bewerbers — und vergleichen Sie, was die SCHUFA zurückmeldet, mit dem PDF in Ihrer Hand.
Diese Prüfung ist stärker als alles, was Sie an der Datei selbst ablesen können: Hier antwortet der Aussteller, nicht das Dokument. Stimmen Name und Ergebnis überein, haben Sie die beste Antwort, die es gibt. Weichen sie ab, ist das Dokument verändert worden — dann führen Sie die Bewerbung nicht weiter.
Fehlt der Code, ist er abgelaufen oder lässt er sich nicht prüfen, bitten Sie um eine neue Auskunft. Ein ehrlicher Bewerber kann sie online in wenigen Minuten anfordern.
Datum und Angaben abgleichen
- Ausstellungsdatum: Die Auskunft zeigt den Stand an diesem Tag. Viele Vermieter akzeptieren nur Auskünfte, die wenige Wochen bis höchstens drei Monate alt sind.
- Name, Geburtsdatum und Anschrift müssen mit Mieterselbstauskunft und Ausweis übereinstimmen. Eine abweichende Anschrift kann ein Umzug erklären — dann sollte er auch in der Selbstauskunft stehen.
- Passt die Auskunft zum Rest der Bewerbung? Wer laut Gehaltsabrechnungen knapp kalkuliert, aber eine makellose Auskunft vorlegt, hat nicht zwingend gefälscht — aber Sie wissen, wo Sie genauer hinsehen.
Wenn sich kein Code prüfen lässt: die Datei lesen
- Wurde die Datei nach dem Ausstellungsdatum erneut gespeichert? Ein Änderungsdatum Tage nach der Erstellung heißt, dass jemand sie geöffnet und neu gesichert hat.
- Nennt das Feld PDF-Produzent oder Anwendung einen PDF-Editor, Word oder ein Grafikprogramm? Ein Dokument, das ein Aussteller automatisch erzeugt, wird nicht in einem Grafikprogramm geschrieben.
- Lässt sich der Text markieren, oder ist die Seite ein Bild? Ein Foto oder Screenshot einer Auskunft lässt sich nicht als Datei prüfen — und auch nicht beim Aussteller.
Was eine Prüfung der Datei nicht leisten kann
Eine forensische Prüfung liest, wie ein PDF gebaut ist: welche Software es geschrieben hat, ob es nach der Ausstellung bearbeitet wurde, ob Schriften und Struktur zusammenpassen. Sie zeigt zu jedem Befund den Beleg. Für eine Bonitätsauskunft heißt das aber auch:
- Sie ersetzt nicht den Verifizierungscode. Wo es einen gibt, hat die Antwort des Ausstellers Vorrang.
- Sie ist keine Bonitätsprüfung und kann kein Ergebnis und keinen Score bestätigen.
- Eine saubere Datei heißt „keine Spuren einer Bearbeitung gefunden", nicht „echt".
Ihren Platz hat sie dort, wo kein Aussteller antwortet — und bei den übrigen Unterlagen der Bewerbung, für die es keinen Prüfcode gibt: Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Arbeitgeberbescheinigungen.